Marcello's EM-Toto 2008 - Sind Tippspiele erlaubt?

Da ich nun schon seit Längerem ein Tippspiel zu EM/WM im Internet anbiete, wird mir immer dieselbe Frage gestellt: "Ist das legal?".
Und die Antwort darauf lautet eindeutig: "Ja".

Auch wenn es im Jahre 2000 noch ein bisschen anders ausgesehen hat: aufgrund einer angeregten Diskussion in einem Internet-Forum, fühlte sich ein Diskussionsteilnehmer genötigt, mich bzw. mein Tippspiel im Internet bei der Polizei anzuzeigen. Wenn dann einem als unbescholtener Bürger eines Tages eine Aufforderung der Kantonspolizei ins Hause flattert, mal solle doch gelegentlich mal vorbeikommen, wird einem schon warm ums Herz.
Irgendwie ist es dann noch saudumm gelaufen und ich habe den ursprünglichen Termin verpennt, worauf die Kapo sich noch telefonisch bei mir gemeldet hat und energisch auf einem Treffen bestand.

Auf die Frage, ob ich denn wisse, weshalb ich komme musste, habe ich ohne rot zu werden, verneint. Nach ein paar Fragen hat mir der Kapo-Mensch auch noch ein paar "Beweis-Dokumente" unter die Nase gehalten.
Da ich die Rangliste als Word-Dokument im Internet publiziert hatte, hatten sie sich diese heruntergeladen und ausgedruckt.

Aber ich musste staunen und schmunzeln zugleich: tatsächlich war bei der Kapo scheinbar niemand in der Lage, diese Rangliste im Word-Format auch mit Word zu öffnen und auszudrucken, weshalb man mir also Hieroglyphen auf grauem Papier unter die Nase hielt, wo bruchstückhaft Namen und Adressen ersichtlich waren. Ich habe den Kollegen in Uniform später noch einen "lesbaren" Ausdruck nachgeliefert.

Die "Untersuchung" gegen mich wurde dann schliesslich auch eingestellt.

 

Grundsätzlich kann Folgendes zu Tippspielen im Internet festgehalten werden (Quelle: Beobachter):

  • Das Lotteriegesetz verbietet Wetten dann, wenn sie gewerbsmässig veranstaltet werden. Ausnahmsweise kann das kantonale Recht Wetten zulassen für Events, die auf dem jeweiligen Kantonsgebiet stattfinden (etwa das Pferderennen in St. Moritz).
     
  • Das Gesetz umschreibt den Begriff der Gewerbsmässigkeit nicht näher. Generell lässt sich jedoch sagen, dass ein Veranstalter dann gewerbsmässig handelt, wenn er Einnahmen erzielt, die einen Beitrag an seinen Lebensunterhalt darstellen.
     
  • Keine Gewerbsmässigkeit ist gegeben, wenn der Organisator einer Wette keinen oder lediglich einen kleinen Gewinn generiert, um damit seine Unkosten zu decken, und wenn der Teilnehmerkreis und die Dauer der Wette begrenzt sind. Kurz: Legal sind EM-Wetten dann, wenn die eingesetzten Wettbeträge am Schluss wieder an die Spieler zurückfliessen - verdienen darf der beste Tipper, nicht aber der Anbieter.
     
  • Wer unschlüssig ist, inwieweit seine Wette dem Lotteriegesetz untersteht, kann sich an die kantonalen Bewilligungsbehörden (zu erfahren bei Staatskanzlei oder Gemeinde) oder an das Bundesamt für Justiz wenden. Dieses hat ebenfalls auf dem Internet eine Information zum Thema aufgeschaltet.



 

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